Bonn im Mai 2011

Förderung von Yoga-Kursen durch die Krankenkassen

Liebe Mitglieder des vylk,

seit August 2010 liegt ein neuer Leitfaden Prävention [987 KB] der Krankenkassen vor. Hier heißt es: „Ziel der primärpräventiven Maßnahmen ist es, den allgemeinen Gesundheitszustand der Versicherten zu verbessern und einen Beitrag zur Verminderung sozial bedingter Ungleichheit von Gesundheitschancen zu erbringen.“

Die Förderung von Präventionsmaßnahmen durch die Krankenkassen (z. B. durch finanzielle Bezuschussung von Kursen) ist somit im § 20 Abs. 1 und 2 SGB V. festgelegt. Der Leitfaden der Spitzenverbände der Krankenkassen legt ebenfalls die nötigen Anbieterqualifikationen von KursleiterInnen fest.

Für den Bereich „Maßnahmen zur Entspannung“ verlangen die Krankenkassen folgende „Grundqualifikationen“:
Psychologen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Pädagogen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Sozialpädagogen-Sozialarbeiter (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Sozialwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor) Diplom-SportlehrerGesundheitswissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Sportwissenschaftler (Lehramt, Magister, Diplom)ÄrzteSportwissenschaftler (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Sport- und Gymnastiklehrer (Abschlüsse Staatl. anerk. Master, Bachelor)PhysiotherapeutenKrankengymnastenErgotherapeutenErzieherGesundheitspädagogen (Abschlüsse Diplom, Magister, Master, Bachelor)Heilpädagogenmit Zusatzqualifikationen im Bereich Entspannung (Nachweis einer entsprechenden Qualifikation im jeweiligen Verfahren).

Für die fernöstlichen Verfahren wie beispielsweise Hatha-Yoga kommen Fachkräfte mit einer staatlich anerkannten Ausbildung in einem Gesundheits- oder Sozialberuf in Betracht, denen durch die jeweiligen Fachorganisationen für Hatha Yoga nach den dort gültigen Ausbildungs-standards eine entsprechende Zusatzqualifikation bescheinigt wird. Die Ausbildung muss mindestens 500 Stunden umfassen.

Die Ausbildungen „Yoga-LehrerIn SKA“, sei es Hatha Yoga verschiedene Stilrichtungen als auch Hatha Yoga i.d.Trad. B.K.S. Iyengar (Neu: Yogasana) erfüllen die Qualitätsanforderungen. Damit sind die Voraussetzungen für die Anerkennung bei den Krankenkassen geschaffen. Sie ersetzen aber nicht die von den Krankenkassen geforderten Grundqualifikationen.

Allerdings erscheint es zukünftig sinnvoll, die jeweiligen SachbearbeiterInnen der Krankenkassen vor Ort darauf aufmerksam zu machen, dass eine gegenüber TeilnehmerInnen gemachte Aussage über eine fehlende Qualifikation rufschädigend ist, zumal sie sich lediglich auf den im Leitfaden geforderten Grundberuf beziehen kann und darf nicht aber auf die Qualifikation/Ausbildung der Yogalehrenden.

In der Anlage befindet sich ein Musterschreiben, welches bei Bedarf an die jeweilige Krankenkasse bzw. an die SachbearbeiterIn geschickt werden kann.

Neben all den Vorgaben möchte ich an dieser Stelle noch einmal zu bedenken geben, ob es unserem Selbstverständnis als Yogalehrende wirklich gut tut, uns von den Krankenkassen sagen zu lassen, was eine YogalehrerIn bzw. ein Yoga-Kurs mit Qualität ist und was nicht.

Das, was wir im Yogaunterricht vermitteln und aufgrund unserer Kompetenz als Yogalehrende den TeilnehmerInnen nahebringen wollen, macht nur einen kleinen Teil dessen aus, was die Inhalte eines Präventionskurses darstellen. Somit sollten wir uns überlegen, ob wir die sogenannte „Mitnahmementalität“ einzelner Yogakurs-TeilnehmerInnen unterstützen wollen oder die TeilnehmerInnen, die regelmäßig in die Kursstunden kommen, weil es ihnen wichtig geworden ist.

Mit diesen Überlegungen beschäftigt sich auch der Dachverband der großen Yogaverbände (DYV e.V.), in dem wir, der vylk, zusammen mit dem Kneipp-Bund e.V. Mitglied sind.

Ferner verweise ich auf das Deutsche Yoga-Forum, Heft 02/2011, S. 42-43. Hier hat die Vorstandsvorsitzende des BDY, Angelika Beßler, ebenfalls ausführlich zum Thema Krankenkassen-Förderung Stellung genommen.




Monika Swoboda

Vorstandsmitglied des vylk
Repräsentantin des vylk im Team

Download

Entwurf Musterschreiben [27 KB] an Krankenkassen als Worddokument

Ausführliche Information und Formblätter auch unter:
www.kneippakademie.de/foerderung-durch-krankenkassen